Caritas Familien- und Jugendhilfe

Hinweisgeberschutz

Hinweisgeberschutz der Caritas im Erzbistum Berlin

Durch das Hinweisgeberschutzgesetz wird es Beschäftigen ermöglicht, Gesetzesverstöße im Unternehmen über einen geschützten Weg offen zu machen.

Information über den neuen Meldekanal nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Als Beschäftigte kennen Sie die Abläufe und Vorgänge in den Einrichtungen und Teilbereichen des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V. am besten. Sollten Sie der Meinung sein, dass Handlungen in Ihrem Umfeld nicht gesetzeskonform ablaufen und in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen, haben Sie die Möglichkeit über den neuen Meldekanal Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz abzugeben.

Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Um Ihnen als Mitarbeitenden eine Möglichkeit zur Abgabe eines Hinweises mit einem Höchstmaß an Vertraulichkeit zu bieten, hat der Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. die cdg als interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz mit der Entgegennahme dieser Hinweise beauftragt. Wir versprechen im Sinne des Gesetzes Schutz für die Hinweisgeber und die Beschäftigten sowie die Wahrung der Vertraulichkeit in Bezug auf die Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand der Meldung sind sowie die der sonstigen in der Meldung genannten Personen.

Die Unschuldsvermutung gilt selbstverständlich für die Betroffenen, bis der Verstoß bewiesen ist.

Die Abgabe einer Meldung und die hieraus folgende Kommunikation erfolgen über die Meldeplattform der cdg. Diese erreichen Sie unter:

www.sicher-melden.de/0576

Bearbeitung und Formulierung der Hinweise

  • Um Ihren Hinweis angemessen bearbeiten zu können, formulieren Sie die Meldung bitte so konkret wie möglich und orientieren Sie sich an den W-Fragen: Wer?, Was?, Wann?, Wie?, Wo?
  • Um Sie über den Stand der Bearbeitung Ihrer Meldung zu informieren, erhalten Sie gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 HinSchG nach spätestens 7 Tagen eine Eingangsbestätigung.
  • Sollten Sie eine Meldung abgeben, bitten wir Sie an dieser Stelle, regelmäßig den Stand auf der Meldeplattform zu verfolgen und bei Rückfragen zu antworten, denn nur so kann ein reibungsloses Verfahren sichergestellt werden.
  • Gemäß § 17 Abs. 2 HinSchG erhalten Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung eine Rückmeldung, die in der Regel die ergriffenen Folgemaßnahmen und dessen Gründe dafür umfasst.

Sollten Sie Fragen zur Abgabe von Hinweisen, der Nutzung der Plattform oder auch zur Vertraulichkeit haben, bzw. einen telefonischen Kontakt wünschen, können Sie sich gerne direkt an die cdg wenden.

Telefon: 05251 889 – 0128

E-Mail:

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